Gesundheitslexikon
gesundheitslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

 

Bewusstlosigkeit

Ein Bewusstloser ist nicht mehr ansprechbar; er liegt bei tiefer Bewusstlosigkeit regungslos da und reagiert auch nicht mehr unwillkürlich auf äußere Reize (z. B. Kneifen); bei weniger tiefer Bewusstlosigkeit sind solche unwillkürlichen Abwehrbewegungen oft noch erhalten, ebenso unkontrollierte Körperbewegungen (z. B. körperliche Unruhe beim Liegen im Bett) und unwillkürliche Lautäußerungen (z. B. Stöhnen). Prinzipiell soll gleich hier erwähnt sein, dass ein Bewusstloser vollkommen in Ruhe gelassen werden soll, dass man ihn auch nicht versuchsweise (um etwa festzustellen, ob er nur bewusstlos oder vielleicht gar tot ist) bewegen oder schütteln soll (weil ihn das, wenn man nicht genau weiß, welche inneren Schäden vielleicht bestehen, zusätzlich schädigen kann), und dass man nicht versuchen darf, ihm ein Getränk
einzuflößen (weil die Gefahr besteht, dass die Flüssigkeit in die Luftröhre und weiterhin in die Lunge gelangt). Zur Ersten Hilfe bei Bewusstlosigkeit gehört außerdem noch, dass man den Betroffenen ruhig und flach lagern soll; sein Kopf wird zur Seite gedreht (damit Erbrochenes, wenn Erbrechen auftritt, aus dem M und abfließen kann und nicht nach hinten in Kehlkopf und Luftröhre fließt und dadurch zur Erstickung führt); und er soll durch behutsames Zudecken seines Körpers vor Auskühlung geschützt werden. Im Allgemeinen Sprachgebrauch wird oft statt »Bewusstlosigkeit« auch »Ohnmacht« gesagt. Hier muss zwischen beiden unterschieden werden: Ohnmacht wird nur jener mit Schwinden des Bewusstseins verbundene Zustand genannt, der durch eine Blutleere des Gehirns verursacht ist. Bei der Ohnmacht sinkt der Betroffene in sich zusammen, oder er »kippt langsam um« ; sein Gesicht ist ebenfalls blutleer- blaß (»weiße Ohnmacht«). Näheres darüber ist n7 Bier unter Ohnmacht gesagt. – Eine »rote Ohnmacht« gibt es bei dieser Unterscheidung zwischen Ohnmacht und Bewusstlosigkeit nicht: Die eigentliche Ohnmacht geht immer mit einem blutleerweißen Gesicht einher, und die »rote Ohnmacht« ist eine Bewusstlosigkeit, die in diesem Fall mit einer Blutüberfüllung des Kopfes einhergeht und deshalb auch das Gesicht gedunsenrot erscheinen lässt. – Fällt bei einem Bewusstlosen ein solcher Blutandrang zum Kopf auf, so soll er – abweichend von der oben angeratenen Lagerung – mit erhöhtem Oberkörper gebettet werden. und bei der »richtigen, weißen Ohnmacht« ist es umgekehrt angebracht, den Betroffenen flach und so zu lagern, dass der Kopf etwas tiefer liegt als die Füße. Viele verschiedene Ursachen können zur Bewusstlosigkeit führen. Hier sollen die wichtigsten nur mit Stichworten erwähnt sein. Nähere Einzelheiten darüber findet man unter: Krampfanfall bei Epilepsie, Gehirnerschütterung, Hitzschlag, Schädelbruch, Schlaganfall, Sonnenstich, manche Vergiftungen, Zuckerkrankheit, Urämie bei Nierenentzündung. Es ist selbstverständlich, dass im Fall einer Bewusstlosigkeit immer sogleich ein Arzt herbeigeholt werden muss, zumal es oft –wenn nicht ein eindeutiges äußeres Ereignis zur Bewusstlosigkeit führte – schwer ist, die eigentliche Ursache zu erkennen, weil es davon aber abhängt, dass sogleich die richtige Behandlung eingeleitet wird und nicht etwa zunächst falsche Maßnahmen zu weiterem Schaden führen. – Auch wenn ein sichtbares äußeres Ereignis, z. B. ein Autounfall, vorherging, kann es schwierig sein, die eigentliche Ursache der Bewusstlosigkeit eines Betroffenen zu erkennen, z. B. zu unterscheiden, ob er eine Gehirnerschütterung erlitt oder ob ein Schock die Ursache der Bewusstlosigkeit ist.

 

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Bewegungsmangel
Bier

 

Weitere Begriffe : Oligo | Partiell | Atmung künstliche