Gesundheitslexikon
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Schwangerschaftsunterbrechung

über die ungewollte Schwangerschaftsunterbrechung (infolge einer Krankheit der Mutter oder der Frucht) ist im Stichwort Fehlgeburt Näheres gesagt. Muss eine Fehlgeburt (ein Abort) vom Arzt (in einer Klinik) künstlich herbeigeführt werden, weil nach Ansicht einer Ärztekommission das Leben der Mutter durch das Austragen des Kindes ernstlich in Gefahr ist spricht man von einer »Schwangerschaftsunterbrechung aus medizinischer Indikation«. Eine gewollte Schwangerschaftsunterbrechung ohne diese Voraussetzung ist eine »Abtreibung« und nach geltenden: Recht in der Bundesrepublik Deutschland,: ein verbotener Eingriff.

 

 

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