Gesundheitslexikon
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Heilpraktiker

geschützte Bezeichnung für Personen, die die Heilkunde ohne ärztliche Approbation ausüben. Nicht gestattet sind dem H. die Behandlung meldepflichtiger Krankheiten, die Geburtshilfe, die Verschreibung von Medikamenten und die eigenverantwortliche Anwendung von Röntgenstrahlen.

 

 

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