Gesundheitslexikon
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Schwerhörigkeit

Diese erstreckt sich von der leichten Herabsetzung des Hörvermögens bis an die Grenze der Taubheit. Durch Hörprüfungen kann der Facharzt den Grad und den Ort der Hörbehinderung feststellen. Die Hörfähigkeit kann gemindert sein durch Unwegsamkeit des Gehörgangs (Ohrenpfropf, Fremdkörper), durch entzündliche Vorgänge im Mittelohr (Mittelohrentzündung), durch Bewegungseinschränkung der Gehörknöchelchen (Otosklerose), durch mangelhafte Belüftung des Mittelohrraums (wenn z. B. die Eustachische Röhre durch eine Erkrankung im Nasen- Rachen
- Raum in Mitleidenschaft gezogen und dadurch vermindert luftdurchgängig ist), durch Funktionsstörungen im Innenohr (infolge Störungen der Durchblutung, des Stoffwechsels, der vegetativnervösen Regulation, ferner infolge langdauernder Überbeanspruchung wie bei Lärmschäden oder durch Gifte, die die Hörnervenfasern schädigen). Für die Therapie ist der Unterschied zwischen Mittelohr und Innenohr- Schwerhörigkeit sehr wichtig. Die Behandlung richtet sich nach dem vorliegenden Grundleiden. Die physiologische Altersschwerhörigkeit ist eine InnenohrSchwerhörigkeit, bei der manchmal die Verabreichung von Vitamin A auffallende Besserungen bringt. Gehörverbessernde Operationen (eine Tympanoplastik) sind oft bei der MittelohrSchwerhörigkeit und bei der Otosklerose möglich. Ansonsten ist bei jeder störenden – und nicht erst bei einer sehr erheblichen – Schwerhörigkeit der Gebrauch eines Hörgerätes anzuraten. Die modernen Transistorgeräte sind sehr leistungsfähig; sie müssen nach den Anweisungen des Facharztes von einem HörgeräteAkustiker genau angepaßt werden; der Patient muss erst den richtigen Umgang mit seinem Gerät üben. Wenn bei Kleinkindern eine Schwerhörigkeit nicht rechtzeitig erkannt wird, laufen sie Gefahr, für geistig zurückgeblieben gehalten zu werden. Wenn Eltern bemerken, dass ihr Kind auf Schallreize nicht reagiert oder nach anfänglichem Lallen mit fünf oder sechs Monaten wieder verstummt, muss eine fachärztliche Untersuchung Klarheit schaffen. Ein Hörgerät kann bereits im ersten Lebensjahr angepaßt werden; dadurch wird dem Kinde die für seine geistige Entwicklung notwendige Teilnahme an seiner Umwelt ermöglicht.

 

 

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