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Rehabilitation

Unter Rehabilitation versteht man die Rückführung oder Eingliederung eines körperlich, geistig oder seelisch Behinderten oder Geschädigten in normale Lebens- und Arbeitsbedingungen. Sie umfaßt Maßnahmen ärztlicher, pädagogischer, psychologischer sowie arbeits- und berufsfördernder Art. Der Kreis der behinderten Personen, denen geholfen werden soll, reicht von gelähmten oder sprachgestörten Kindern über Arbeits und Verkehrsopfer, Herz und Kreislaufkranke und Rheumatiker bis zu Neurotikern und Alkoholikern. Die Rehabilitation wird üblicherweise folgendermaßen unterteilt: medizinische Rehabilitation (Heilbehandlung), funktionelle Rehabilitation (Training der verbliebenen Kräfte und Fertigkeiten), berufliche Rehabilitation (Ausbildung, Umschulung, Fortbildung), soziale Rehabilitation. Die Träger der Rehabilitation sind in der Bundesrepublik Deutschland in erster Linie die Rentenversicherung und die Unfallversicherung, dazu kommen noch einige andere Rehabilitationsträger.

 

 

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