Gesundheitslexikon
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Berufskrankheiten

Unter der Bezeichnung »Berufskrankheiten« versteht man solche Krankheiten, die als Folge einer unmittelbaren Schädigung der Gesundheit durch die berufliche Tätigkeit anzusehen sind. Als Beispiele seien genannt: Quecksilberschädigung durch Arbeiten mit Quecksilber, Zeichen einer Bleivergiftung durch beruflichen Umgang mit bleihaltigen Substanzen, Gesundheitsschädigungen durch Einwirkung von Teer während der Berufsarbeit usw. Der Staat hat ein großes Interesse daran, Kenntnis von allen solchen Berufskrankheiten zu erhalten, einmal, um Wege zu ihrer Verhütung schaffen zu können, zum anderen, um gegebenenfalls den Leidenden die Entschädigung zuteil werden zu lassen, die sie als Opfer ihres Berufes verdienen, oder die nur zeitweilig Kranken in anderen, für sie ungefährlichen Berufen unterzubringen. Es besteht deshalb für den Arzt
die Verpflichtung, die Feststellung einer Berufskrankheit oder entsprechender verdächtiger Krankheitserscheinungen – gleichgültig, ob der Betroffene arbeitsunfähig ist oder nicht – an den zuständigen Staatlichen Gewerbearzt oder an den Versicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Ausführungsbehörde), bei welchem der Betrieb des Erkrankten versichert ist, zu melden. Die Liste der in dieser Weise meldepflichtigen Berufskrankheiten umfaßt r und 40 Krankheiten. Wegen ihrer relativen Häufigkeit spielt unter den Berufskrankheiten die »Silikose«, die Erkrankung der Lungen durch Einatmung von Gesteinsstaub, eine besondere Rolle. Über sie ist Näheres unter Staublungenkrankheit gesagt.

 

 

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