Gesundheitslexikon
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Gutartige Geschwulst

auch »benigner« Tumor; Bezeichnung für jede nicht bösartige Geschwulst (s. Krebs). Eine g. G. kann durch einen entzündlichen Vorgang, einen Fremdkörper oder eine Flüssigkeitsansammlung gebildet werden, jedoch auch durch eine Zellvermehrung bzw. Gewebewucherung entstehen.

Kriterien für die Gutartigkeit einer Geschwulst:

1.) Ihre einzelnen Zellen sind nicht entartet.

2.) Sie wächst langsamer und breitet sich nicht wild wuchernd und unter Zerstörung gesunden Gewebes aus.

3.) Sie bildet keine Tochtergeschwülste (Metastasen). Man

unterscheidet g.G.e nach dem Gewebe
, aus dem sie entstehen, z. B. das Lipom (Fettgewebsgeschwulst), das Myom (Muskelzellengeschwulst), das Fibrom (Faserzellengeschwulst), das Adenom (Drüsenzellengeschwulst) u. a. In seltenen Fällen kann sich eine g. G. bösartig entwickeln. Deshalb sollte sie regelmäßig von einem Arzt kontrolliert werden.

 

 

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